Hilfsmittel

Rollstuhl, Brille, Hörgerät, Perücke und Prothese sind nur einige wenige Beispiele aus der umfangreichen Palette der sogenannten Hilfsmittel. Diese kleinen und großen Helfer können von enormem Nutzen sein, um selbstständig zu bleiben oder den Alltag leichter zu meistern.

Hilfsmittel auf einen Blick

Hilfsmittel sind Gegenstände, die Ihnen in besonderen Fällen verordnet werden – meistens, um eine Behinderung auszugleichen oder vorzubeugen, wie beispielsweise Schwerhörigkeit, Mobilitätseinschränkungen oder starke Kurzsichtigkeit. Ferner dienen Hilfsmittel dazu, den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern. Voraussetzung für unsere Erstattung ist eine medizinische Notwendigkeit, die durch eine Verordnung Ihres Arztes bestätigt wird. Dann sind die wirtschaftlich angemessenen Kosten wie der Anschaffungspreis, die Miete, mögliche Reparaturen, der Betrieb und die Unterhaltung Ihres Hilfsmittels erstattungsfähig. Je nach verordnetem Hilfsmittel erstatten wir auch eine Unterweisung in den Gebrauch der Hilfsmittel.

Ihre Eigenbehalte und Zuzahlungen

Ihr Eigenbehalt bei Hilfsmitteln beträgt in der Regel 10 Prozent der Kosten. Das sind mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Wir ziehen jedoch niemals mehr als die tatsächlichen Kosten ab. Bei Verbrauchshilfsmitteln fallen als Eigenbehalt ebenfalls 10 Prozent der Kosten an, jedoch höchstens 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf. Der Mindestbetrag von 5 Euro gilt hier nicht. Ausgenommen von den Zuzahlungen sind Kinder, die ihr 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.